Energetisch sanieren

Energetische Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz von Immobilien ist das große Thema der Immobilienbranche. Wer hier falsch oder zu spät entscheidet kann später teuer aufwachen.

Eine der wichtigsten Modernisierungsmaßnahmen, die aber zugleich dem Werterhalt und der Wertsteigerung Ihrer Immobilie dienen, ist die energetische Sanierung. Darüber hinaus wird das energetische Profil einer vermieteten Immobilie – dokumentiert im Energie-Ausweis – immer wichtiger und unterliegt sogar rechtlichen Pflichten.

Wir können mit Ihnen dazu gemeinsam eine optimierte Finanzierung ermöglichen: Nutzen Sie das Programm Nr.151 der KfW-Förderbank.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 1 Prozent effektiver Jahreszins
  • Bis 75000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit
  • Bis zu 9375 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
  • Für alle, die Wohnraum sanieren und einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen
  • Ebenso geeignet für die Sanierung eines Denkmals oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
  • Kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Wer wird gefördert?

Sie können die Förderung für energetische Modernisierungen an Wohngebäuden in Anspruch nehmen, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde.

Was wird gefördert?

Die Förderung gilt für alle Sanierungen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, also zu den Standards für Gebäude mit  hoher Energieeffizienz, die von der KfW-Förderbank festgelegt wurden.

Die Einzelmaßnahmen im Überblick

Wenn Sie Ihr Haus zeitgemäß dämmen, die Heizung oder die Lüftung erneuern, Fenster austauschen oder einen anderen Umbau vornehmen, der ihr Haus energieeffizienter macht, dann nutzen Sie das Programm 152 der KfW-Förderbank.

Das Wichtigste in Kürze

• Ab 1,00 Prozent effektiver Jahreszins
• Bis 50.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit
• Für alle, die Wohnraum mit einzelnen Maßnahmen energetisch sanieren wollen
• Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Gefördert werden alle energetischen Einzelmaßnahmen, die den von der KfW festgelegten technischen Mindestanforderungen entsprechen. Es ist für die Förderung nicht notwendig, dass die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Standard führt.
Warum brauchen Sie einen Energieberater?

Der Energieberater plant mit Ihnen die Sanierung und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Ohne einen Energieberater keinen Kreditantrag!

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